Bestimmungen des Hotel*** Willa Odkrywców
§ 1 Gegenstand der Hausordnung
1. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände des Hotels Willa Odkrywców aufhalten.
2. Die Hausordnung legt die Grundsätze der Dienstleistungserbringung, die Verantwortungsbereiche der Gäste und des Hotels sowie die Regeln des Aufenthalts auf dem Hotelgelände fest.
3. Die Hausordnung ist an der Rezeption sowie auf der Hotel-Website https://www.willaodkrywcow.pl/ verfügbar.
4. Die Bestätigung der Kenntnisnahme der Hausordnung erfolgt mit der Reservierung, der Anzahlung, der vollständigen Zahlung des Aufenthaltes oder der Unterzeichnung der Aufenthaltskarte – der Gästekarte.
§ 2 Hotelübernachtung
1. Das Zimmer wird auf Tagesbasis vermietet. Der Tag dauert von 15:00 Uhr bis 11:00 Uhr am folgenden Tag.
2. Es wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für eine Übernachtung gemietet ist, sofern der Gast nichts anderes angibt.
3. Das Zimmer darf nicht an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden, auch wenn der Zeitraum, für den die Gebühr bezahlt wurde, noch nicht abgelaufen ist.
4. Ein Verlängerungswunsch des Aufenthaltes über den bei Ankunft angegebenen Zeitraum hinaus muss der Gast bis 9:00 Uhr am Tag des Mietendes an der Rezeption melden.
5. Das Hotel wird den Verlängerungswunsch nach Verfügbarkeit berücksichtigen
und gegen zusätzliche Gebühr erfüllen.
6. Das Halten des Zimmers nach 11:00 Uhr wird automatisch als Verlängerung des Aufenthaltes
gegen zusätzliche Gebühr behandelt.
§ 3 Reservierung und Anmeldung
1. Reservierungen können online, telefonisch an der Rezeption oder persönlich im Hotel Willa Odkrywców vorgenommen werden.
2. Bei der Anmeldung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzuzeigen. Das Hotel informiert, dass die Gästedokumente weder kopiert noch gescannt werden.
3. Das Hotel hat das Recht, eine Kreditkarten-Preautorisierung oder eine Bar-Kaution bis zur Höhe der Gesamtsumme des Aufenthaltes zu verlangen.
4. Die Reservierung gilt als garantiert, nachdem die im Reservierungsbestätigung angegebene Anzahlung innerhalb der Frist geleistet wurde.
5. Bei Stornierung des Aufenthaltes durch den Gast während der Hotelübernachtung erfolgt keine Erstattung der bereits für den begonnenen Tag gezahlten Gebühr.
6. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, wenn dieser bei einem vorherigen Aufenthalt die Hausordnung schwerwiegend verletzt hat.
7. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der unter Alkoholeinfluss, unter Drogeneinfluss steht oder verbale bzw. körperliche Aggressionen zeigt.
8. Zusätzliche während des Aufenthaltes entstandene Kosten sind spätestens am Abreisetag zu begleichen.
§ 4 Hotelservice
1. Das Hotel erbringt seine Leistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard. Bei Beanstandungen bezüglich der Servicequalität wird der Gast gebeten, diese unverzüglich an der Rezeption zu melden, damit das Hotel schnellstmöglich reagieren kann.
2. Auf Wunsch des Gastes erbringt das Hotel folgende kostenfreie Leistungen:
a) Informationen zum Aufenthalt und zur Reise,
b) Weckruf zur gewünschten Zeit,
c) Verwahrung von Geld und Wertgegenständen im Safe während des Aufenthaltes,
d) Gepäckaufbewahrung (Das Hotel kann die Annahme von Gepäck außerhalb der Aufenthaltszeiten sowie von Gegenständen, die keine persönlichen Gepäckstücke sind, verweigern).
§ 5 Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, welche die Hoteldienstleistungen nutzen, eingebracht werden, gemäß den Bestimmungen der Artikel 846-852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gast sollte die Rezeption unverzüglich nach Feststellung des Schadens informieren.
2. Das Hotel haftet nicht für Diebstahl von Geld, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von Wertpapieren, Schmuck oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert, sofern diese Gegenstände nicht im Hotel-Safe verwahrt wurden.
3. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Annahme von besonders wertvollen Gegenständen, größeren Geldbeträgen, sicherheitsgefährdenden sowie übergroßen Gegenständen, die nicht im Safe verwahrt werden können, abzulehnen.
4. Das Hotel haftet nicht für Beschädigungen oder Verlust von Autos oder anderen Fahrzeugen des Gastes, die auf dem Hotelparkplatz abgestellt sind. Ebenso haftet das Hotel nicht für Gegenstände, die im auf dem Hotelparkplatz abgestellten Fahrzeug zurückgelassen wurden.
§ 6 Haftung der Gäste
1. Kinder unter 12 Jahren befinden sich auf dem Hotelgelände unter ständiger Aufsicht der Erziehungsberechtigten. Diese tragen die materielle Verantwortung für Schäden, die durch Kinder verursacht werden.
2. Das Verhalten der Gäste sowie der Nutzer der Hoteldienstleistungen darf den Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Bei Verstoß gegen diese Regel kann das Hotel der betreffenden Person die weitere Dienstleistung verweigern.
3. Schäden, die im Hotel entstehen, sind unverzüglich der Rezeption zu melden.
4. Der Gast haftet uneingeschränkt materiell für jegliche Beschädigungen oder Zerstörungen der Ausstattung und technischen Einrichtungen des Hotels, die durch ihn oder durch seine Besucher verursacht wurden. Das Hotel hat das Recht, nach der Abreise des Gastes die Kreditkarte des Gastes mit den entstandenen Schäden zu belasten.
§ 7 Zimmer
1. Im Zimmer dürfen keine gefährlichen Stoffe, wie Waffen, Munition, leicht entflammbare, explosive oder reizende Materialien aufbewahrt werden.
2. Gästen ist es untersagt, Gegenstände, die zur Hotelausstattung gehören, aus dem Hotel herauszubringen.
3. Aus Brandschutzgründen ist die Verwendung von offenem Feuer, z.B. Kerzen, sowie von Bügeleisen oder ähnlichen elektrischen Geräten, die nicht zur Zimmereinrichtung gehören, verboten.
4. Nicht angemeldete Personen dürfen sich von 8:00 bis 21:00 Uhr zu Besuch im Hotelzimmer aufhalten.
5. Der Aufenthalt nicht angemeldeter Personen nach 21:00 Uhr bedeutet die Zustimmung der angemeldeten Person im Zimmer zur kostenpflichtigen Hinzubelegung dieser Personen. Die Hinzubelegung erfolgt gemäß der aktuellen Preisliste, die an der Rezeption verfügbar ist.
6. Im Hotel gilt eine Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr des folgenden Tages. Das Verhalten der Gäste und Benutzer der Hoteldienstleistungen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören. Das Hotel kann der Person, die gegen diese Regel verstößt, die weitere Dienstleistung verweigern.
7. Aus Sicherheitsgründen sollte der Gast beim Verlassen des Zimmers stets das Fenster schließen, die Zimmerkarte aus dem Stromschalter entfernen, die Wasserhähne zudrehen sowie die Tür verschließen. Für Verlust der Karten/Schlüssel wird eine Gebühr in Höhe von 100 PLN erhoben.
8. Dem Hotel steht ein gesetzliches Pfandrecht an den vom Gast ins Hotel eingebrachten Gegenständen zu, falls Zahlungen für erbrachte Leistungen verspätet oder nicht geleistet werden.
§ 8 Zurückgelassene Gegenstände
1. Zurückgelassene Gegenstände im Hotel werden auf Kosten des Gastes und an die von ihm angegebene Adresse zurückgesandt.
2. Falls keine Anweisung vorliegt, bewahrt das Hotel die hinterlassenen Gegenstände für 1 Monat auf und gibt sie anschließend für wohltätige Zwecke oder zur öffentlichen Nutzung weiter, z.B. an PCK-Container. Lebensmittel werden 24 Stunden aufbewahrt.
§ 9 Reklamationen
1. Gäste haben das Recht, Beschwerden einzureichen, wenn sie Mängel in der Qualität der erbrachten Dienstleistungen feststellen. Die Beschwerde sollte unverzüglich nach Erkennen der Mängel eingereicht werden.
2. Schriftliche Beschwerden werden an der Rezeption entgegengenommen.
3. Die Beschwerde wird so schnell wie möglich nach Erhalt bearbeitet; bei Streitfällen gilt das Zivilrecht.
§ 10 Informationen zum Datenschutz
1. Verantwortlich für Ihre personenbezogenen Daten ist das Hotel Willa Odkrywców – betrieben von Artcom Artur Kluszczyński.
2. Die personenbezogenen Daten der Gäste werden basierend auf dem zwischen dem Gast und dem Hotel geschlossenen Vertrag zur Erbringung von Hoteldienstleistungen verarbeitet. Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Erbringung von Hoteldienstleistungen oder ähnlichen Dienstleistungen, die auf Wunsch des Gastes angeboten werden, und bei erteilter Einwilligung auch zu Marketingzwecken. Außerdem können die personenbezogenen Daten der Gäste durch Videoüberwachung im Hotel verarbeitet werden. Der Zweck der Videoüberwachung ist der Schutz der Sicherheit des Gastes sowie anderer Personen auf dem Hotelgelände.
3. Wenn der Gast personenbezogene Daten zu Präferenzen bezüglich des Aufenthalts oder der erbrachten Leistungen angibt, kann das Hotel diese Daten zur Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen, zur Gewährleistung des Gästekomforts oder zur Erbringung zusätzlicher Leistungen für den Gast sowie zur Durchführung der Zufriedenheitsanalyse ausschließlich im Zusammenhang mit der fortlaufenden Verbesserung der Hotelservices verarbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken ist das berechtigte Interesse des Hotels (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
4. Das Hotel weist darauf hin, dass die Angabe personenbezogener Daten im erforderlichen Umfang zur Identifikation des Gastes vertraglich und gesetzlich (bei der Ausstellung einer Rechnung an den Gast) erforderlich ist. Die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten macht den Abschluss eines Vertrags mit dem Hotel unmöglich sowie die Ausstellung einer Rechnung unmöglich.
5. Das Hotel informiert, dass jeder Gast das Recht auf Zugang zu seinen personenbezogenen Daten, deren Berichtigung und Aktualisierung hat sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, sofern gesetzliche Gründe vorliegen.
6. Das Hotel informiert, dass die personenbezogenen Daten des Gastes für die gesamte Dauer der Erbringung der Hoteldienstleistung sowie während der Verjährungsfrist möglicher Ansprüche, einschließlich steuerlicher und zivilrechtlicher Ansprüche, gespeichert werden.
7. Im Falle der erteilten Zustimmung zur Verarbeitung der Daten zu Marketingzwecken steht Ihnen das Recht zu, diese Zustimmung jederzeit zu widerrufen, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, die Löschung der Daten zu beantragen und das Recht auf Vergessenwerden zu erhalten.
8. Die personenbezogenen Daten des Gastes unterliegen keiner automatisierten Entscheidungsfindung, einschließlich Profiling.
9. Das Hotel informiert, dass die personenbezogenen Daten des Gastes nur auf Basis geltenden Rechts zugänglich gemacht werden können.
10. Das Hotel informiert über das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz, dem Amt für Datenschutz (Urząd Ochrony Danych Osobowych) in Warschau, Stawki 2, einzureichen.
11. Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und weiterer Angelegenheiten bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Hotel wenden Sie sich bitte per E-Mail an: manager@willaodkrywcow.pl
§ 11 Zusätzliche Bestimmungen
1. Im gesamten Hotel gilt ein absolutes Rauchverbot außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche. Bei Rauchen im Zimmer wird der angemeldeten Person eine Gebühr von 600,00 PLN berechnet, welche die Reinigung und Lüftung des Zimmers sowie zusätzliche Wäsche und Reinigung der Ausstattung beinhaltet.
2. Aus Rücksicht auf andere Gäste sind Haustiere im Hotel nicht erlaubt. Bei Verstoß wird der angemeldeten Person eine Gebühr von 600,00 PLN berechnet.
3. Im Hotel gilt ein Verbot von Akquise und Haustürgeschäften.
Datenschutz-Bestimmungen
Diese Datenschutzrichtlinie enthält die Regeln für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten, die von Benutzern im Zusammenhang mit der Nutzung der auf der Website des Hotels Willa Odkrywców (im Folgenden: Website) angebotenen Dienste bereitgestellt werden.
Der Administrator der auf der Website enthaltenen personenbezogenen Daten ist ARTUR KLUSZCZYŃSKI ARTCOM, Wrocław 52-314, Wałbrzyska 21, eingetragen im Unternehmerregister unter der NIP-Nummer: 8942295494 (im Folgenden: ADO).
Im Interesse der Sicherheit der anvertrauten personenbezogenen Daten arbeitet PDA auf der Grundlage interner Verfahren und Empfehlungen gemäß den einschlägigen Rechtsakten im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, insbesondere gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 in zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46 EG.
PDA achtet besonders darauf, die Interessen der betroffenen Personen zu schützen, und stellt insbesondere sicher, dass personenbezogene Daten:
- in Übereinstimmung mit dem Gesetz verarbeitet,
- für bestimmte, rechtmäßige Zwecke gesammelt und keiner weiteren Verarbeitung unterzogen werden, die diesen Zwecken widerspricht,
- sachlich korrekt und angemessen in Bezug auf die Zwecke, für die sie verarbeitet werden,
- in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung von Personen ermöglicht, auf die sie sich beziehen, nicht länger als es zur Erreichung des Verarbeitungszwecks erforderlich ist.
Der PDA erfüllt die Funktionen zum Abrufen von Informationen über Benutzer und deren Verhalten, indem er freiwillig Informationen in Formulare eingibt, um:
- Beantwortung von Benutzeranfragen über das Kontaktformular gemäß Art. 6 Sek. 1 lit. f DSGVO,
- Annahme von Reservierungen über das Online-Buchungssystem gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
- Durchführung von Leistungen der PDC gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO,
- Marketing, einschließlich des Versendens von Geschäftsinformationen an die E-Mail-Adresse, wenn der Kunde damit einverstanden ist, indem das entsprechende Kästchen im Buchungsprozess gemäß Art. 6 Sek. 1 lit. eine DSGVO. Die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten für Marketingzwecke und zum Versenden von Geschäftsinformationen kann durch Klicken auf den entsprechenden Link in der empfangenen Nachricht oder durch Senden einer solchen Benachrichtigung an die ADO-E-Mail-Adresse widerrufen werden.
- Umsetzung des berechtigten Interesses von ADO in Sonderfällen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z. B. Inkasso,
Beim ersten Besuch der Website des Hotels Willa Odkrywców wird der Benutzer über die Verwendung von Cookies informiert. Durch den Aufenthalt auf der Website akzeptiert der Benutzer die Verwendung von Cookies auf der Website. Wenn Sie Ihre Browsereinstellungen nicht ändern, stimmen Sie der Verwendung von "Cookies" zu.
Die Cookie-Einstellungen werden nach dem Neustart oder der Aktualisierung der Sitzung auf der ADO-Website geändert.
Die Installation von "Cookies, die für die Grundfunktionalität der Website erforderlich sind" ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Website erforderlich, insbesondere für die Autorisierung.
Cookies, die für das Funktionieren der Website erforderlich sind, können durch Ändern der Browsereinstellungen geändert werden. Beachten Sie jedoch, dass das Ändern der Einstellungen zu Fehlfunktionen der Website führen kann.
Weitere Informationen zu Cookies finden Sie im Abschnitt "Hilfe" im Webbrowser-Menü des Benutzers.
Benutzer, die nach dem Lesen der auf der Website verfügbaren Informationen nicht möchten, dass Cookies im Webbrowser des Geräts verbleiben, sollten diese nach Abschluss ihres Besuchs auf der Website aus ihrem Browser löschen. Die Website verwendet die folgenden Arten von Cookies:
- Sitzungscookies - bleiben im Browser, bis sie deaktiviert oder von der Website abgemeldet werden;
- permanent - bleibt im Webbrowser des Geräts, bis sie vom Benutzer gelöscht werden oder für eine in den Cookie-Dateiparametern festgelegte Zeit.
In Bezug auf die Funktionalität jedes Cookies können sie unterteilt werden in:
- Analysedateien, die dazu beitragen, den Komfort der Nutzung der Website zu verbessern, indem sie verstehen, wie Benutzer sie verwenden und konvertieren;
- Marketingdateien, mit denen der Inhalt von Anzeigen personalisiert wird, zielen auf die Leistung von Marketing- und Vertriebskanälen ab und analysieren diese;
- notwendige Dateien, d. h. grundlegend für die Grundfunktionalität der Website.
Mit den von uns verwendeten Cookies können wir unsere Website entwickeln.
Einige Cookies dürfen vom Anbieter des Online-Reservierungssystems nur zu folgenden Zwecken platziert werden:
- Verbesserung und Unterstützung des Buchungsprozesses,
- Analyse und Erhebung statistischer Daten zur Nutzung der Website und des Online-Buchungssystems, um diese zu verbessern,
- Der Anbieter des Online-Buchungssystems informiert über installierte Cookies in der Benutzeroberfläche dieses Systems.
PDA kann die automatisierte Entscheidungsfindung, einschließlich Profilerstellung, für Marketingzwecke verwenden (einschließlich des automatisierten Abgleichs von Anzeigen mit Ihren Interessen und der Messung ihrer Wirksamkeit) und die Anpassung des Angebots gemäß Art. 6 Sek. 1 lit. eine DSGVO.
Die Empfänger personenbezogener Daten können nach dem Gesetz zugelassene Stellen, Institutionen und Einrichtungen sowie Einrichtungen sein, die Dienstleistungen für ADO erbringen (z. B. Rechts-, IT-, Marketing-, Buchhaltungsdienstleistungen und andere an der Ausführung der bestellten Dienstleistung beteiligte Stellen).
Wir verwenden die folgenden Analysewerkzeuge:
Wir verwenden folgende Marketinginstrumente:
Die von PDC verarbeiteten Daten können von dem Benutzer der Website eingesehen werden, der sie bereitgestellt hat. Der Benutzer hat auch das Recht, diese Daten jederzeit zu ändern, ihre Entfernung zu beantragen und die Verarbeitung seiner persönlichen Daten einzuschränken oder einzustellen. Der Benutzer kann jederzeit auch die Entfernung seiner persönlichen Daten von der Website beantragen. Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht, da für den Austausch solcher Daten zwischen Hotelbetrieben kein Standard festgelegt wurde.
Um die oben angegebenen Rechte auszuüben, sollte der Benutzer der Website PDC unter Verwendung derselben E-Mail-Adresse oder Telefonnummer kontaktieren, die auf der Website angegeben ist, indem er sich an die folgende Adresse wendet: willa@willaodkrywcow.pl
Der Benutzer der Website hat das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aufgrund der Einwilligung vor dem Widerruf, durch direkten Kontakt mit PDC oder im Falle von Technologie durch Änderung der Cookie-Einstellungen zu beeinträchtigen.
Jeder Benutzer der Website kann eine Beschwerde beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten einreichen.
Die Website kann Links zu anderen Websites enthalten, die unabhängig von der Website betrieben werden und in keiner Weise von der Website überwacht werden. Diese Websites haben möglicherweise ihre eigenen Datenschutzrichtlinien und -bestimmungen. Wir empfehlen Ihnen, diese sorgfältig zu lesen.
PDA behält sich das Recht vor, die Datenschutzrichtlinien der Website zu ändern, die durch die Entwicklung der Internet-Technologie, mögliche Gesetzesänderungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und die Entwicklung der Website verursacht werden können. Wir werden die Benutzer auf sichtbare und verständliche Weise über Änderungen informieren.
Standards für den Schutz von Minderjährigen im Hotel Willa Odkrywców
In Anbetracht des Inhalts des Gesetzes vom 28. Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes - Familien- und Vormundschaftsgesetzbuches und einiger anderer Gesetze, darunter des Gesetzes vom 13. Mai 2016. über die Bekämpfung der Bedrohung durch Sexualstraftaten und den Schutz von Minderjährigen und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Einführung von Standards für den Schutz von Minderjährigen durch Hotel- und Tourismusdienstleister nimmt das Hotel Willa Odkrywców in Szklarska Poręba (im Folgenden: das „Hotel“) das vorliegende Dokument als Muster für Standards, Richtlinien und Verfahren im Falle eines Verdachts auf eine Schädigung eines im Hotel untergebrachten Kindes und zur Verhinderung solcher Bedrohungen an.
Wir werden die Politik zum Schutz von Minderjährigen in unserem Hotel durch diese Politik umsetzen:
I. Allgemeine Grundsätze
1. Der Hoteldirektor ist verantwortlich für die Schulung der ihm unterstellten Mitarbeiter in Bezug auf den Jugendschutz in den Räumlichkeiten des Hotels.
2. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, eine Schulung im Bereich des in diesem Dokument beschriebenen Jugendschutzes zu absolvieren, die durch eine Erklärung über die Kenntnisnahme der vorliegenden Politik bestätigt wird. Ein Muster der Erklärung ist als Anhang Nr. 4 beigefügt.
3. Das Hotel führt seine Tätigkeit unter größtmöglicher Achtung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Kindern als schutzbedürftige Personen, durch.
4. Das Hotel erkennt seine Rolle bei der Führung eines sozial verantwortlichen Unternehmens und der Förderung wünschenswerter sozialer Einstellungen an.
5. Das Hotel unterstreicht insbesondere die Bedeutung der rechtlichen und sozialen Verpflichtung, die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Verbrechen gegen Kinder begangen wurde, und verpflichtet sich, sein Personal in dieser Hinsicht zu schulen.
6. Das Hotel verpflichtet sich, sein Personal über Umstände zu unterrichten, die darauf hindeuten, dass ein Kind auf dem Hotelgelände missbraucht werden könnte, und darüber, wie es in solchen Situationen unverzüglich und angemessen reagieren kann.
7. Eine der Formen der wirksamen Prävention von Kindesmissbrauch ist die Identifizierung des Kindes, das sich in der Einrichtung aufhält, und seiner Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Einrichtung aufhält. Das Personal unternimmt alle möglichen Schritte, um die Identität des Kindes und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Einrichtung aufhält, festzustellen.
II. Beschreibung des Verfahrens beim Check-in für Gäste, die mit Minderjährigen reisen
1. Jedes Mal, wenn ein Erwachsener, der mit Minderjährigen reist, an der Hotelrezeption eincheckt, ist er verpflichtet, eine Erklärung zur Identifizierung des Kindes und seiner Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, auf einem Formular abzugeben, das vom Mitarbeiter der Rezeption ausgegeben wird. Ein Musterformular ist als Anlage 3 beigefügt.
2. Jeder Hotelangestellte ist verpflichtet, der Beziehung zwischen dem Minderjährigen und der Person, mit der er/sie sich im Hotel aufhält, besondere Aufmerksamkeit zu schenken, einschließlich der Beachtung des Verhaltens des Kindes gegenüber dem begleitenden Erwachsenen, des Aussehens des Kindes, des Verhaltens des Kindes, z. B. unruhig, aufgeregt und Blickkontakt vermeidend, und des Verhaltens des Erwachsenen gegenüber dem Kind.
3. Weigert sich der mit dem Kind reisende Erwachsene, eine Aussage gemäß Absatz 1 zu machen, und bestehen begründete Zweifel an der Sicherheit des Kindes, muss unbedingt das unten beschriebene „Verfahren bei Verdacht auf Kindesmissbrauch“ eingeleitet werden.
III. Beschreibung des Verfahrens bei Verdacht auf Kindesmissbrauch
1. Wann immer möglich, sind das Kind und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, bei dem es sich im Hotel aufhält, zu identifizieren.
2. In ungewöhnlichen und/oder verdächtigen Situationen an der Hotelrezeption, die auf ein mögliches Risiko von Kindesmissbrauch hindeuten, ist eine detaillierte Identifizierung durch ein Mitglied des Empfangspersonals zwingend erforderlich. Beispiele für Situationen, die einen Verdacht begründen können, sind in Anhang 1 aufgeführt.
3. Zur genauen Identifizierung des Kindes und seiner Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, ist es erforderlich:
- die Identität des Kindes und seine Beziehung zu der Person, mit der es in der Einrichtung angekommen ist oder sich dort aufhält, zu erfragen. Zu diesem Zweck können Sie den Personalausweis des Kindes oder ein anderes Dokument verlangen, das belegt, dass ein Erwachsener das Recht hat, das Kind in der Einrichtung zu betreuen. Eine Liste von Musterdokumenten finden Sie in der Fußnote unten. Liegt kein Ausweis vor, können Sie die Personalien des Kindes erfragen (Name, Adresse, PESEL-Nummer);
- Liegen keine Dokumente vor, aus denen die Beziehung zwischen dem Kind und dem Erwachsenen hervorgeht, sollten der Erwachsene und das Kind zu dieser Beziehung befragt werden. In Anhang 2 finden Sie ein Beispiel für einen Interviewplan für Erwachsene und Kinder;
- Wenn es sich bei dem Erwachsenen nicht um den Elternteil oder den gesetzlichen Vormund des Kindes handelt, fragen Sie ihn, ob er ein Dokument vorweisen kann, aus dem hervorgeht, dass der Erwachsene die Erlaubnis hat, mit dem Kind zu reisen (z. B. eine schriftliche Erklärung);
- Wenn die erwachsene Person kein elterliches Einverständnis vorweisen kann, fragen Sie nach der Telefonnummer der oben genannten Person, damit diese anrufen und bestätigen kann, dass das Kind mit Wissen und Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten mit dem fremden Erwachsenen in der Einrichtung verweilt.
4. Wenn sich der Erwachsene weigert, das Dokument des Kindes zu zeigen und/oder die Beziehung anzugeben, erklären Sie, dass das Verfahren die Sicherheit der Kinder, die das Hotel benutzen, gewährleisten soll.
5. Wenn die Angelegenheit auf positive Weise geklärt wurde, danken Sie der Person für ihre Zeit, in der sie dafür gesorgt hat, dass das Kind gut betreut wird, und wiederholen Sie, dass das Verfahren die Sicherheit der Kinder gewährleisten soll.
6. Wenn das Gespräch nicht alle Zweifel über den Verdacht gegen den Erwachsenen und seine Absicht, dem Kind zu schaden, ausräumt, sollte der unmittelbare Vorgesetzte benachrichtigt werden.
7. Ab dem Zeitpunkt, an dem der erste Zweifel aufkommt, sollten sowohl das Kind als auch der Erwachsene unter ständiger Beobachtung durch das Personal stehen und nicht allein gelassen werden.
8. Die Aufsichtsperson, die auf die Situation aufmerksam geworden ist, entscheidet, ob sie die Polizei benachrichtigt oder im Zweifelsfall das Gespräch mit dem verdächtigen Erwachsenen zur weiteren Klärung übernimmt.
9. Bestätigt sich in dem Gespräch der Verdacht, dass ein Kind versucht oder begangen wurde, so meldet die Aufsichtsperson den Verdacht der Polizei. In einem solchen Fall gelten weiterhin die Bestimmungen von Abschnitt IV des Verfahrens.
10. Werden Angestellte anderer Abteilungen des Hotels, z. B. des Reinigungsdienstes, des Zimmerservice oder des Restaurantpersonals, Zeugen ungewöhnlicher und/oder verdächtiger Situationen, so sollten sie unverzüglich den unmittelbaren Vorgesetzten benachrichtigen, der über geeignete Maßnahmen entscheidet, oder in seiner Abwesenheit unverzüglich das Empfangspersonal benachrichtigen.
11. Je nach Situation und Ort prüft der Vorgesetzte, inwieweit der Verdacht auf Kindesmissbrauch begründet ist. Zu diesem Zweck wählt er/sie die geeigneten Maßnahmen aus, die zur Klärung der Situation führen, oder er/sie beschließt, einzugreifen und die Polizei zu benachrichtigen.
IV. Beschreibung, wie mit Umständen umzugehen ist, die auf eine Schädigung des Kindes hindeuten
1. Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein Kind in der Einrichtung missbraucht wird, sollten Sie sofort die Polizei benachrichtigen, indem Sie die 112 anrufen und die Umstände des Vorfalls schildern. Je nach Dynamik der Situation und der Umstände wird der Anruf von der Person getätigt, die unmittelbarer Zeuge des Vorfalls ist (Mitarbeiter/Vorgesetzter). Handelt es sich bei der meldenden Person um einen Angestellten, muss er/sie gleichzeitig seinen/ihren Vorgesetzten über den Vorfall informieren.
2. Ein begründeter Verdacht auf Kindesmissbrauch liegt vor, wenn:
- das Kind einem Mitarbeiter der Einrichtung die Tatsache des Missbrauchs offenbart hat;
- der Mitarbeiter die Misshandlung beobachtet hat;
- das Kind Anzeichen von Missbrauch zeigt (z. B. Kratzer, blaue Flecken) und auf Befragen unzusammenhängend und/oder chaotisch reagiert und/oder sich schämt oder andere Umstände vorliegen, die auf Missbrauch hindeuten, z. B. Kinderpornografie, die im Zimmer eines Erwachsenen gefunden wurde.
3. In dieser Situation sollten alle möglichen Schritte unternommen werden, um das Kind und den mutmaßlichen Kinderschänder daran zu hindern, das Gebäude zu verlassen.
4. Gegebenenfalls kann die verdächtige Person durch einen Bürger festgenommen werden. In einer solchen Situation sollte die Person bis zum Eintreffen der Polizei unter Aufsicht von zwei Mitarbeitern in einem separaten Raum vor den Blicken anderer Besucher geschützt werden.
5. In allen Fällen muss die Sicherheit des Kindes gewährleistet sein. Das Kind sollte bis zum Eintreffen der Polizei in der Obhut eines Mitarbeiters sein.
6. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, bei der das Kind mit biologischem Material des Täters (Sperma, Speichel, Epidermis) in Berührung gekommen ist, sollte das Kind nach Möglichkeit bis zum Eintreffen der Polizei am Waschen und Essen/Trinken gehindert werden.
7. Nachdem das Kind von der Polizei abgeholt wurde, sollten die Videoaufzeichnungen und andere relevante Beweise (z. B. Dokumente) über den Vorfall gesichert und eine Kopie davon der Staatsanwaltschaft oder der Polizei auf Anfrage ausgehändigt werden.
8. Beschreiben Sie den Vorfall nach der Intervention in einem Ereignisprotokoll oder einem anderen für diesen Zweck vorgesehenen Dokument.
V. Regeln zur Gewährleistung sicherer Beziehungen zwischen Minderjährigen und Hotelpersonal
1. Beziehung des Personals zu Kindern: Sie sind verpflichtet, eine professionelle Beziehung zu Kindern zu pflegen und jedes Mal zu prüfen, ob Ihre Reaktion, Botschaft oder Handlung gegenüber einem Kind der Situation angemessen, sicher, vernünftig und fair ist. Handeln Sie offen und transparent gegenüber anderen, um das Risiko einer Fehlinterpretation Ihres Verhaltens zu minimieren.
2. Kommunizieren und kooperieren Sie mit Kindern:
- Seien Sie in der Kommunikation mit Kindern geduldig und respektvoll;
- hören Sie den Kindern aufmerksam zu und geben Sie ihnen Antworten, die ihrem Alter und der jeweiligen Situation angemessen sind;
- Sie dürfen ein Kind nicht in Verlegenheit bringen, demütigen, herabsetzen oder beleidigen oder es anschreien;
- Sie dürfen keine sensiblen Informationen über das Kind an unbefugte Personen, einschließlich anderer Kinder, weitergeben;
- das Recht des Kindes auf Privatsphäre zu respektieren;
- Sie dürfen sich in der Gegenwart von Kindern nicht unangemessen verhalten;
- Sie dürfen keine romantische oder sexuelle Beziehung mit dem Kind eingehen oder ihm unangemessene Angebote machen;
- Sie dürfen das Bild Ihres Kindes nicht für private Zwecke aufzeichnen (Filmen, Aufnehmen der Stimme, Fotografieren);
- Sie dürfen Ihren Kindern keinen Alkohol, keine Tabakwaren oder illegalen Substanzen anbieten oder sie in Gegenwart Ihrer Kinder konsumieren.
VI. Rekrutierung von Personen für die Arbeit mit Kindern
1. Alle Personen, die mit Kindern arbeiten, müssen für diese sicher sein, was unter anderem bedeutet, dass aus ihrer Beschäftigungsgeschichte hervorgehen sollte, dass sie in der Vergangenheit keinem Kind Schaden zugefügt haben.
2. Es ist obligatorisch, dass vom Hotel angestellte Mitarbeiter mit dem Register für Sexualstraftäter abgeglichen werden, wenn sie mit der Erziehung, Freizeitgestaltung und Betreuung von Kindern zu tun haben. Die Überprüfung einer Person im Sexualstraftäterregister erfolgt durch Ausdrucken der Ergebnisse einer Suche nach der Person im Sexualstraftäterregister mit beschränktem Zugang, die dann der Personalakte der überprüften Person beigefügt wird. Die Überprüfung muss jährlich wiederholt werden.
3. Alle Bediensteten, die mit Kindern arbeiten, einschließlich derjenigen, die möglicherweise mit Kindern in Berührung kommen, sollten erklären, daß sie nicht vorbestraft sind und daß keine Verfahren wegen Handlungen gegen Kinder laufen.
VII. Glossar
Für die Zwecke dieses Dokuments wurde die Bedeutung der folgenden Begriffe geklärt:
Ein Kind ist jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Ein fremder Erwachsener ist eine Person über 18 Jahren, die nicht der Elternteil oder der gesetzliche Vormund des Kindes ist.
Einem Kind Schaden zufügen bedeutet, eine Straftat gegen ein Kind zu begehen.
Straftat gegen ein Kind - alle Straftaten, die gegen Erwachsene begangen werden können, können auch gegen Kinder begangen werden, zusätzlich zu den Straftaten, die nur gegen Kinder begangen werden können (z. B. sexueller Missbrauch gemäß Artikel 200 des Strafgesetzbuchs). Aufgrund des besonderen Charakters touristischer Einrichtungen, in denen eine Abgeschiedenheit leicht möglich ist, werden in diesen Einrichtungen am ehesten Straftaten gegen die sexuelle Freiheit und die guten Sitten begangen, insbesondere Vergewaltigung (Art. 197 Strafgesetzbuch), sexuelle Ausnutzung von Geistesschwäche und Hilflosigkeit (Art. 198 des Strafgesetzbuches), sexuelle Ausnutzung einer Abhängigkeit oder kritischen Lage (Art. 199 des Strafgesetzbuches), sexuelle Ausnutzung einer Person unter 15 Jahren (Art. 200 des Strafgesetzbuches), Grooming (Verführung einer minderjährigen Person mittels Fernkommunikation - Art. 200a des Strafgesetzbuchs).
VIII. Schlussbestimmungen
1. Die Police tritt am 15.08 2024 in Kraft.
2. Das Hotel stellt die Jugendschutzpolitik an der Rezeption zur Verfügung.